Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
wir möchten uns bei Ihnen bedanken, dass Sie unserem Verein die Treue halten, und die Gelegenheit nutzen, um Antworten auf einige aktuelle Fragen zu geben:
Müssen die Mitglieds- und Kursbeiträge gezahlt werden? Ja, diese müssen weitergezahlt werden. Die Zahlungspflicht ergibt sich nach gängiger Rechtsauffassung aus dem Vereinsrecht. Unser Verein ist gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen, sondern ausschließlich ideelle Zwecke, im Besonderen die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Die Verwendung der Mitgliedsbeiträge darf satzungsgemäß nur für diese Zwecke verwendet werden. Die Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein, begründet daher keinen Anspruch auf Gegenleistung, sondern dient der Förderung des satzungsgemäßen Zwecks. Daher kann aus dem zeitlich begrenzten Ausfall von Präsenzlehrgängen in der Corona Pandemie kein Anspruch auf Beitragserstattung hergeleitet werden. Eine Erstattung der Beiträge hätte sogar zur Folge, dass wir die Gemeinnützigkeit verlieren könnten, da wir gegen die satzungsgemäße Verwendung der Beiträge verstoßen würden.
Durch Ihre Beiträge sollen dem Verein finanzielle Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks verschafft werden. Dies bedeutet, dass wir mit diesen Einnahmen zahlreiche Projekte für Ihre Kinder ins Leben rufen können.
Sollte es Ihnen Aufgrund von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit durch Corona, zurzeit nicht möglich sein, die Beiträge zu entrichten, sprechen Sie uns bitte an! Der Vorstand hat hier selbstverständlich die Möglichkeit eine adäquate Lösung zu finden.
Habe ich wegen der Corona Kriese ein Sonderkündigungsrecht? Diese Frage müssen wir leider mit, nein beantworten. Dies ergibt sich, wie oben bei den Beiträgen beschrieben, aus der Vereinssatzung bzw. aus dem Vertrag. Die Kündigungsfristen unseres Vereines zum 31.08., 31.12. und 28.02. eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen im Voraus, behalten ihre Gültigkeit.
Wann finden Lehrgänge bzw. Projekte wie gewohnt wieder statt? Diese Frage können wir leider noch nicht beantworten. Wir werden unseren Lehrgangsbetrieb jedoch wieder aufnehmen, sobald wir von der Landesregierung die Erlaubnis hierzu erhalten. Unsere Kinder erhalten von unserem Pädagogen-Team Arbeitsmaterialien, die sie bearbeiten sollen. Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung. Außerdem bitten wir Kurse mit jeweiligen Pädagogen online an (z.Zt. über Skype). Hierzu beachten Sie bitte besondere Mitteilungen über unsere WhatsApp-Gruppen. Wir haben sogar unser Angebot auf Schachunterricht Online ausgeweitet und in den Osterferien ausprobiert.
Wir möchten unsere Kinder als wahre Helden würdigen. Sie müssen viele Einschränkungen erleben – keine Kontakte mit den Gleichaltrigen und Großeltern, Mangel an Bewegung und Ausgangsbeschränkungen. Umso wichtiger ist es für uns, den Kontakt zu unseren Kindern aufrecht zu erhalten. Kinder und deren Eltern haben auch keine Langeweile. Die Ergebnisse von gemeinsamen Werken möchten wir Ihnen gerne hier zeigen.